Digitales Fachgespräch am 01.07.2025: Kindeswohl und Kindesschutz – Kindgerechte Justiz in familiengerichtlichen Verfahren.
In unserem Fachgespräch mit rund 130 Teilnehmenden wurde diskutiert, welche Elemente in familiengerichtlichen Verfahren gesetzt sind, an welchen Stellen es Schwachstellen gibt und welche Maßnahmen bislang fehlen.
Eingeleitet wurde das Thema anhand eines Fallbeispiels, in dem der Mutter mangelnde Bindungstoleranz vorgeworfen wurde. Das Gericht stellte in diesem Fall die Erziehungsfähigkeit der Mutter infrage – obwohl kein Gespräch zwischen Kind und dem Verfahrensbeistand stattfand. Stattdessen wurde auf das umstrittene Konzept des PAS (Parental Alienation Syndrom) Bezug genommen.
Frau Dr. Lack, Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, schilderte im Anschluss, wie ein kindgerechtes Verfahren idealerweise ablaufen sollte. Sie betonte, dass sie selbst eine Fortbildung absolviert habe, um Kinder und Jugendliche in Verfahren einfühlsamer und auf Augenhöhe befragen zu können. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf einer kindgerechten Fragestellung und dem Schutz des Kindeswohls – das steht oberste Priorität haben müsse. Ab einem Alter von drei Jahren hätten Kinder ein Mitspracherecht; bei jüngeren Kindern werde versucht, sich über Beobachtungen ein Bild der Situation des Kindes zu machen. Besondere Bedeutung spricht sie auch dem persönlichen Gespräch bei.
Frau Dr. Lack, Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt, schilderte im Anschluss, wie ein kindgerechtes Verfahren idealerweise ablaufen sollte. Sie betonte, dass sie selbst eine Fortbildung absolviert habe, um Kinder und Jugendliche in Verfahren einfühlsamer und auf Augenhöhe befragen zu können. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf einer kindgerechten Fragestellung und dem Schutz des Kindeswohls – das steht oberste Priorität haben müsse. Ab einem Alter von drei Jahren hätten Kinder ein Mitspracherecht; bei jüngeren Kindern werde versucht, sich über Beobachtungen ein Bild der Situation des Kindes zu machen. Besondere Bedeutung spricht sie auch dem persönlichen Gespräch bei.
Leider ist es nicht geregelt, dass Richter*innen verbindlich Fortbildungen hierzu belegen. Da es nicht genug Familienrichter* innen gibt, wird davon abgesehen. Es wurde von Teilnehmenden angefragt, ob Fortbildungen nicht gesetzlich verpflichtend gemacht werden sollten.
Herr Dr. Meysen, Leiter des Forschungsinstituts SOCLES, stellte zwei interdisziplinäre E-Learning- Fortbildungen vor, bei deren Entwicklung er mitgearbeitet hat. Ein E-Learning-Programm qualifiziert Fachkräfte zum Thema „Gute Kinderschutzverfahren“ ( zu dem auch ein Buch herausgegeben wurde), das andere bildet spezialisierte Einrichtungen und Dienste zum Themenkomplex Gewalt in Paarbeziehungen weiter. Dieser Kurs wird von allen Bundesländern kostenfrei angeboten. Der Kurs „Gute Kinderschutzverfahren“ wurde nur vom Saarland in das Fortbildungsprogramm übernommen und ist für Mitarbeitende aus anderen Bundesländern kostenpflichtig. Beide Kurse erfordern einen Zeitaufwand von 40 bis 80 Stunden.
Nach einem Austausch in Resonanzgruppen wurde die Inhalte des gesamten Nachmittags von Frau Dr. Lüttringhaus vom Institut für Sozialraumorientierung, Quartier- und Case-Management in Essen zusammengefasst. Sie betonte, dass ein wirksamer Kinderschutz nur durch enge Zusammenarbeit zwischen Justiz, Jugendamt, freien Trägern, Eingliederungshilfe und Sozialamt – getragen von politischer Verantwortung – möglich sei. Einsparungen im Bereich Kinderschutz seien kontraproduktiv; stattdessen müsse dringend in qualifiziertes Personal und Fortbildungen investiert werden, um den Kinderschutz nachhaltig in den Mittelpunkt zu stellen.







